Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Kiel, Heide, Lübeck, Itzehoe und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche und die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebensbereichen sind für die Arbeit des LASG prägend. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören derzeit:
Der Staatliche Arbeitsschutz stellt die Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in über 80.000 Betriebsstätten in Schleswig-Holstein sicher, untersucht Unfälle, erteilt Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen, führt Verwaltungsmaßnahmen durch und berät Arbeitgeber, Beschäftigte und Institutionen in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Technische Dienste, Laufbahnzweig Arbeitsschutzverwaltung). Zudem werden die Anwärterbezüge während des Vorbereitungsdienstes gemäß § 69 Abs. 1 S. 2 SHBesG durch Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 70% aufgestockt. Die Ausbildung ist auch im Beschäftigtenverhältnis möglich. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Vergütung bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 9b TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
21.11.2025
unter dem Stichwort "41/2025 Technische/r Regierungsoberinspektor/in" an den Direktor des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, Steinmetzstraße 1-11 in 24534 Neumünster; gerne elektronisch in einem PDF-Dokument an bewe.lasgplace of ATlasg.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Die Auswahlgespräche sind für die 49. Kalenderwoche 2025 vorgesehen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Arndt (Lea.Arndtplace of ATlasg.landsh.de oder 04321-913/824), gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Schiller (Britta.Schillerplace of ATlasg.landsh.de oder 0451-317501/260).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf die Übersendung von Eingangsbestätigungen verzichtet wird.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster | www.schleswig-holstein.de
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