Wir suchen Sie für das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind unbefristet zu besetzen.
Mit 22 auf das Stadtgebiet verteilten Bürgerbüros ermöglichen wir den Bürger/-innen einen umfangreichen „Service aus einer Hand“. Rund 170 Mitarbeitende bieten vielfältige Dienstleistungen, u. a. im Pass- und Meldewesen, im Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbereich und in Ausländerangelegenheiten, an. Für diese vielseitige, sinnstiftende und gesellschaftlich relevante Aufgabe suchen wir Sie.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten. Der Einsatz ist im Bürgerbüro an unserem neuen Standort „Am Wallgraben“, der künftig die Stadtteile Vaihingen und Möhringen abdeckt, vorgesehen. In Vertretungsfällen kann ein Einsatz in einem anderen Bürgerbüro erfolgen.
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 9 (3384,62 – 4223,71 €)/ Entgeltgruppe8 TVöD (3486,40 – 4320,97 €) mit Gewährung einer Zulage (100 €). Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung.
Weitere Informationen zur Stufensystematik finden Sie hier: Tarifbeschäftigteoder Beamt/-innen
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Fligiel unter 0711 216-98801 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Gerdes unter 0711 216-93116 oder poststelle.32-bewerbungenplace of ATstuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unterwww.stuttgart.de/karriere.
Weitere Informationen zum Amt für öffentliche Ordnung finden Sie unter www.stuttgart.de/ordnungsliebe.
Interesse geweckt? Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 17.09.2026 an unser Online-Bewerbungsportal unter www.stuttgart.de/jobs. Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 32/0077/2026 an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.
www.stuttgart.de/jobs
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